Sperrmüll
Kostenlose Sperrmüllabholung für private Haushalte
Private Haushalte können beim Landkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zweimal im Jahr eine kostenlose Abholung von Sperrmüll beantragen. Die beiden Anträge müssen zeitlich getrennt voneinander erfolgen. Für die Sperrmüllabholung ist der Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Abfallentsorgung erforderlich. Die Sperrmüllmenge darf die haushaltsübliche Menge nicht überschreiten. Im Rahmen der Sperrmüllsammlung können auch Elektrogeräte, Metall/Schrott und Altkleider zur Entsorgung bereitgestellt werden.
Die Sperrmüllabholung kann über das Online-Antragsformular oder mittels Bestellkarte beantragt werden. Die Abholung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung. Der konkrete Termin wird drei bis vier Tage vorher durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen AWU OPR GmbH mitgeteilt. Die Finanzierung der Sperrmüllentsorgung ist mit dem Grundbetrag abgedeckt. Es fallen keine weiteren Kosten an. Das Antragsformular können Sie hier aufklappen:
Sperrmüllantrag
Sperrmüll - ja oder nein?
Zum Sperrmüll zählen insbesondere bewegliche Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit Wänden, Decken oder Böden verbunden sind und die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter verbracht werden können. Nicht zum Sperrmüll zählen hingegen Haushaltsgegenstände aus Haushaltsauflösungen oder Grundstücksberäumungen sowie Baumaterialien wie beispielswiese Laminat. Eine genaue Zuordnung finden Sie im Abfall-ABC.
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten
- Angeschlossene private Haushalte können Sperrmüll auch direkt und kostenlos an den Abfallannahmestellen des Landkreises anliefern.
- Gewerbliche Betriebe und nicht angeschlossene private Haushalte können Sperrmüll ausschließlich kostenpflichtig bei den Abfallannahmestellen des Landkreises anliefern.